Diese zehn Regeln müssen Sportvereine einhalten
Unter welchen Umständen können Sportvereine wieder den Betrieb aufnehmen? Die Politik hat nun Spielregeln festgelegt, was erforderlich ist, um wieder öffnen zu dürfen. Zunächst sind generell nur Angebote unter freiem Himmel erlaubt.
Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport soll in einem ersten Schritt unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt werden, wenn die Sportangebote …
1.) … an der „frischen Luft“, im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden.
2.) … einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5 bis 2 Meter).
3.) … kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele.
4.) … die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden.
5.) … die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben.
6.) … Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden.
7.) … eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt.
8.) … die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt wird.
9.) … Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
10.) … keine Zuschauer zugelassen werden.
Ein Leitfaden des DFB hierzu: HIER
Ein Leitfaden des FVN hierzu: HIER
Einverständniserklärung: HIER
ZU BEACHTEN GILT:
– Trainer/Co-Trainer und auch Eltern und Spieler sind verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften!
– Falls eine Mannschaft mit dem Training beginnt ist von jedem Spieler (bzw. Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen) eine Einverständniserklärung auszufüllen und beim Trainer abzugeben. Diese kann HIER heruntergeladen werden.